Externer Datenschutzbeauftragter

Noch haben Sie die Wahl
Matthias Weigmann, Geschäftsführer
Matthias Weigmann Datenschutzbeauftragter

Sie suchen einen externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Unternehmen, in denen mehr als 9 Mitarbeiter regelmäßig elektronisch personenbezogene Daten verarbeiten, sind gesetzlich zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet.

Dieser muss neben der persönlichen Eignung auch fachlich qualifiziert sein. Entsprechend qualifizierte Mitarbeiter sind aber nur selten im Unternehmen vorhanden. Daraus ergibt sich ein teurer Schulungsbedarf.

Darüber hinaus genießt der Datenschutzbeauftragte einen außerordentlich hohen Kündigungsschutz.

Der Widerruf der Bestellung eines einmal als Beauftragten für den Datenschutz berufenen Mitarbeiters ist nur aus wichtigen Grund möglich. Die Entscheidung des Arbeitgebers, zukünftig die Aufgaben durch einen externen Datenschutzbeauftragten wahrnehmen zu lassen,  stellt keinen wichtigen Grund dar.

Daher sollten Unternehmen schon bei der erstmaligen Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten genau überlegen, ob sie einen eigenen Mitarbeiter bestellen oder sich für einen externen Datenschutzbeauftragten entscheiden.

Die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten liegen auf der Hand:

  • kein Schulungsbedarf
  • kein weiterer eigener Mitarbeiter mit erhöhtem Kündigungsschutz
  • Wechsel des Datenschutzbeauftragten bei Unzufriedenheit bleibt möglich

Unsere qualifizierten Mitarbeiter stehen Ihnen zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie Herrn Weigmann und informieren Sie sich über die Möglichkeiten der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten.

 

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